Krankheit, Unfall oder Mutterschaftsurlaub melden
Was tun, wenn Sie krankgeschrieben sind, Mutterschaftsurlaub haben oder einen Unfall hatten?
Bei Arbeitsunfähigkeit, z.B. infolge einer Krankheit oder eines Unfalls, wird das Familienzulage für den Monat, in dem die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, und für die drei darauf folgenden Monate gezahlt, unabhängig davon, ob ein Lohn oder eine Versicherungsleistung gezahlt wird.
Was passiert nach Ablauf des aktuellen Monats und der folgenden drei Monate?
Wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit nicht für mindestens CHF 612.-/Monat (< 2023 = CHF 597.-) wieder aufnimmt, endet sein Anspruch. Dann ist es Sache des anderen Elternteils, den Antrag bei der Kasse seines Arbeitgebers zu stellen. Wenn er nicht erwerbstätig ist, muss er einen Antrag auf Familienzulagen als Nichterwerbstätiger bei der Ausgleichskasse des Kantons Wallis ausfüllen.