Ausländische Staatsangehörigkeit oder Grenzgänger
In der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitnehmende oder Grenzgänger unterliegen einem Quellensteuerabzug von 13.32 %, welcher für die Familienzulagen zurückbehalten wird. Bei Fragen zur Berechnung der Quellensteuer wenden Sie sich an die Hotline der Steuerverwaltung.
Ich habe das Permis C (Niederlassungsbewilligung) erhalten, was muss ich tun?
Lassen Sie uns eine Kopie der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) zukommen (Vorder- und Rückseite). Wir erstatten Ihnen die Quellensteuer für das laufende Jahr und die Steuerverwaltung wird Ihnen bei Ihrer nächsten Steuererklärung die früheren Jahre abziehen.
Ich bin französische/r Grenzgänger/in. Habe ich Anspruch auf Familienzulagen?
Wenn Ihr Wohnsitz in Frankreich liegt und Sie ein Einkommen aus einer Tätigkeit in der Schweiz beziehen. Wir prüfen Ihren Anspruch auf einen allfälligen Differenzzuschlag, Differenzzulage genannt. Sofern die schweizerische Leistung höher ausfällt als die ausländische Familienzulage ihres Wohnsitzlandes würde die Differenz durch unsere Familienzulagekasse damit ausgeglichen.
Welche Dokumente sind meinerseits einzureichen, wenn ich in Frankreich Steuern bezahle?
- Eine Bescheinigung der Steuerbehörde über den steuerlichen Wohnsitz. Im anderen Fall stellen Sie uns eine Kopie Ihres Lohnausweises zu, der die Quellensteuer ausweist.
- Das Dokument mit dem Titel «Attestation de droits destinée à l’organisme étranger».
- Personen, welche in Frankreich keinen Anspruch auf Leistungen haben, müssen uns eine Bescheinigung zukommen lassen, welche bestätigt, dass Sie keine Leistungen beziehen und auch den Grund dafür festhält.
Welche Leistungen werden bei der Berechnung der Differenzzulage berücksichtigt (ADI)?
- Grundzulage für die Aufnahme eines Kleinkindes (Paje) (https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F13212)
- Grundzulage «Paje»
- Familienzulage
- Zulage für Schuleintritt (Allocation de rentrée scolaire ARS)
- Gemeinsame Leistung für die Erziehung eines Kindes (Prestation partagée d’éducation de l’enfant PreParE)
- Zulage Familienunterstützung (Allocation de soutien familial ASF)
- Zulage für die Erziehung von Kindern mit Handicap (Allocation d’éducation de l’enfant handicapé AEEH)
- Tageszulage für die Elternpräsenz (Allocation journalière de présence parentale AJPP)
- Degressiver Zuschlag (Complément dégressif)
Ich bin italienische/r Grenzgänger/in – habe ich Anspruch auf Familienzulagen?
Ab dem 1. März 2022 existiert die sogenannte Assego Inico. Für alle Eltern, egal ob berufstätig oder arbeitslos (unabhängig vom Einkommen) haben Anspruch auf die Zulage für die Kinder mit Wohnsitz in Italien. Die nötigen Informationen hierzu finden Sie im nachfolgenden Dokument :