Todesfall

Was müssen Sie bei einem Todesfall tun?

Informieren Sie uns telefonisch, per Brief oder mittels Formular über den Tod Ihres Kindes, Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin, Ihrer Lebensgefährtin/Ihres Lebensgefährten oder eingetragenen Partners/einer eingetragenen Partnerin.

Welcher Anspruch besteht :

Todesfall eines Arbeitnehmers 

Die Zulagen werden für den Monat des Todesfalls sowie für die kommenden drei Monate ausgerichtet.

Tod eines Kindes

Die Zulagen werden bis zum Ende des Monats ausgerichtet, in dem der Todesfall erfolgte.

Tot geborenes Kind

Sie haben Anspruch auf eine Geburtszulage und die Familienzulage für den Monat der Geburt. Senden Sie uns eine Kopie des Familienausweises.