Todesfall
Was müssen Sie bei einem Todesfall tun?
Informieren Sie uns telefonisch, per Brief oder mittels Formular über den Tod Ihres Kindes, Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin, Ihrer Lebensgefährtin/Ihres Lebensgefährten oder eingetragenen Partners/einer eingetragenen Partnerin.
Welcher Anspruch besteht :
Todesfall eines Arbeitnehmers |
Die Zulagen werden für den Monat des Todesfalls sowie für die kommenden drei Monate ausgerichtet. |
Tod eines Kindes |
Die Zulagen werden bis zum Ende des Monats ausgerichtet, in dem der Todesfall erfolgte. |
Tot geborenes Kind |
Sie haben Anspruch auf eine Geburtszulage und die Familienzulage für den Monat der Geburt. Senden Sie uns eine Kopie des Familienausweises. |