Wechsel des Arbeitgebers
Sie müssen die CIVAF über das Austrittsdatum des Austritts bei ihrem vorherigen Arbeitgeber informieren und ein Gesuch um Familienzulagen bei der Kasse Ihres neuen Arbeitgebers einreichen. Wenn der neue Arbeitgeber ebenfalls bei der CIVAF angeschlossen ist, füllen Sie bitte das Formular für eine verkürzte Anmeldung aus.
Mein Ehemann oder meine Ehefrau übt neu eine Tätigkeit aus, bei welcher sein/ihr Einkommen das meine übersteigt. Muss ich dies mitteilen?
Ja, Sie müssen dies anzeigen, denn dies könnte Einfluss auf die Reihenfolge des Anspruchs haben. Es ist möglich, dass durch die neue Situation die Zulagen durch eine andere Kasse ausgerichtet werden.
Welche Pflichten habe ich im Zusammenhang mit einer veränderten Situation?
Sie müssen die Familienzulagekasse über alle Änderungen von Bedingungen informieren, welche Einfluss auf den Anspruch auf Zulagen haben können. Im Falle einer Nichtdeklaration müssen Sie unrechtmässig bezogene Leistungen rückerstatten.