Scheidung oder Trennung
Was muss ich im Falle einer Trennung tun ?
Um Ihre Informationen aktualisieren und die richtige Ausrichtung Ihrer Familienzulagen zu gewährleisten senden Sie uns bitte je nach Situation folgende Dokumente zu:
Bei einer Trennung:
- Eine Kopie der Trennungsvereinbarung oder des Trennungsurteils, welche/s das Obhutsrecht für die Kinder enthält.
- Falls die Vereinbarung noch nicht unterzeichnet ist, senden Sie uns:
- Eine Wohnsitzbestätigung des Kindes, von Ihnen (mit Datum der Trennung) sowie des anderen Elternteils.
- Eine Erklärung beider Elternteile, welche festhält, wer die Obhut für die Kinder hat.
Bei einer Scheidung:
- Eine Kopie des Scheidungsurteils, lediglich:
- erste und letzte Seite
- Seite, welche die elterliche Sorge und die Obhut der Kinder festhält
Seite, welche die elterliche Sorge und die Obhut der Kinder festhält
Jener Elternteil, welcher die Obhut der Kinder hat, ist prioritär jener, der die Familienzulagen durch seine Tätigkeit erhält. Falls dieser Elternteil nicht arbeitet, muss der andere Elternteil das Gesuch stellen (Art. 7.1 FamZG).
An welchen Elternteil werden die Familienzulagen ausgerichtet?
Falls der antragstellende Elternteil die Familienzulagen nicht an den Elternteil überweist, der die Obhut der Kinder hat, kann die Auszahlung direkt auf das Konto des obhutberechtigten Elternteils erfolgen. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Anfrage.
Was tun bei einer Änderung der Anspruchsberechtigung oder sonstiger Änderungen?
Der/die vorrangig Anspruchsberechtigte kann sich ändern. Es kann sein, dadürch nicht die gleiche Kasse die Leistungen bezahlt. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Familienzulagekasse über sämtliche Änderungen von Umständen zu informieren, welche einen Einfluss auf den Anspruch haben. Wenn er es nicht tut, müssen unrechtmässig bezogene Beträge rückerstattet werden.