Geburtsanzeige

Ist dies Ihr erster Antrag für Familienzulagen bei der CIVAF ?

Bitte füllen Sie das Formular Anmeldung Familienzulagen aus und senden Sie uns dieses zu. Vergessen Sie nicht, die auf der letzten Seite verlangten Belege beizulegen.

Haben Sie bereits ein Dossier bei der CIVAF?

In diesem Fall senden Sie uns eine Kopie der Geburtsurkunde zu. Falls das Kind unehelich geboren wurde, bitten wir Sie, eine Kopie der Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge  sowie eine Wohnsitzbescheinigung des Kindes beizulegen.

Bei welcher Kasse muss ich einen Antrag für Familienzulagen stellen?

Bei der Kasse Ihres Arbeitgebers, oder, falls Sie selbstständigerwerbend sind, bei der Kasse, bei der Sie angeschlossen sind. Falls es sich um die CIVAF handelt, gehen Sie zur Seite Formulare.

Antragsfrist :

Die Familienzulagen und die Geburtszulagen können innert einer Frist von 5 Jahren geltend gemacht werden, gerechnet ab dem Datum der Einreichung des Antrags bei der entsprechenden Familienzulagekasse.

Die Geburts- oder Adoptionszulage wird zum Zeitpunkt der Zustellung der obenstehenden Dokumente geprüft.

Meldepflicht von Veränderungen

Der/die Arbeitnehmende hat die Pflicht, die Familienzulagekasse über jegliche Änderung von Umständen zu informieren, welche einen Einfluss auf seinen/ihren Anspruch haben. Falls dies nicht erfolgt, müssen unrechtmässig bezogene Leistungen rückerstattet werden.

Merkblatt

6.08 - Familienzulagen

Formulare

Anmeldung Familienzulagen für Arbeitnehmende (PDF, 1,4 Mo)
Anmeldung Familienzulagen für Selbstständigerwerbende (PDF, 1,3 Mo)
«Verkürzte» Anmeldung Familienzulagen – verwenden Sie dieses Formular nur, wenn es seit Ihrem letzten Anschluss an die CIVAF nicht zu Veränderungen gekommen ist (muss weniger als 6 Monate her sein). (PDF, 92 Ko)