Geburtsanzeige

Ist dies Ihr erster Antrag für Familienzulagen bei der CIVAF ?

Bitte füllen Sie das Formular Anmeldung Familienzulagen aus und senden Sie uns dieses zu. Vergessen Sie nicht, die auf der letzten Seite verlangten Belege beizulegen.

Haben Sie bereits ein Dossier bei der CIVAF?

In diesem Fall senden Sie uns eine Kopie der Geburtsurkunde zu. Falls das Kind unehelich geboren wurde, bitten wir Sie, eine Kopie der Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge  sowie eine Wohnsitzbescheinigung des Kindes beizulegen.

Bei welcher Kasse muss ich einen Antrag für Familienzulagen stellen?

Bei der Kasse Ihres Arbeitgebers, oder, falls Sie selbstständigerwerbend sind, bei der Kasse, bei der Sie angeschlossen sind. Falls es sich um die CIVAF handelt, gehen Sie zur Seite Formulare.

Antragsfrist :

Die Familienzulagen und die Geburtszulagen können innert einer Frist von 5 Jahren geltend gemacht werden, gerechnet ab dem Datum der Einreichung des Antrags bei der entsprechenden Familienzulagekasse.

Die Geburts- oder Adoptionszulage wird zum Zeitpunkt der Zustellung der obenstehenden Dokumente geprüft.

Meldepflicht von Veränderungen

Der/die Arbeitnehmende hat die Pflicht, die Familienzulagekasse über jegliche Änderung von Umständen zu informieren, welche einen Einfluss auf seinen/ihren Anspruch haben. Falls dies nicht erfolgt, müssen unrechtmässig bezogene Leistungen rückerstattet werden.

Merkblatt

6.08 - Familienzulagen

Formulare

Anmeldeformular für Arbeitgeber (PDF, 196 Ko)
Anmeldung zum Bezug von Kinderzulagen für Selbstständigerwerbende (PDF, 1,5 Mo)
Verkürzte Anmeldung zum Bezug von Kinderzulagen – nur zu verwenden wenn es seit dem letzten Anschluss an die CIVAF keine persönlichen oder beruflichen Veränderungen gab (seit weniger als 6 Monaten) (PDF, 89 Ko)