Kind mit Handicap
Mein Kind erhält ein Taggeld oder eine IV-Rente; kann es trotzdem Familienzulagen erhalten?
Bei einem Taggeld:
Das Kind zwischen 16 und 25 Jahren ist nicht in der Lage einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, absolviert jedoch eine Ausbildung im Sinne des AHVG, womit ein Anspruch auf eine Ausbildungszulage einhergeht (auch Eingliederungsmassnahme). Der Bruttoeinkommen darf CHF 2'520.-/Monat oder CHF 30'240.-/Jahr nicht übersteigen (≤ 2024 = CHF 2'450.- oder CHF 29'400.-)
Bei einer IV-Rente:
Befindet sich das Kind nicht mehr in Ausbildung, bekommt es vom 18. bis zum 20. Altersjahr eine Kinderzulage für ein Kind mit Handicap