Arbeitslosigkeit
Spezielle Regelung für Arbeitslose
Wer Arbeitslosen-Taggelder bezieht, hat keinen Anspruch auf Familienzulagen, jedoch auf einen Zuschlag, der dem Betrag der Kinderzulage oder der Ausbildungszulage im Wohnsitzkanton entspricht.
Wenn der andere Elternteil arbeitet, wer muss Familienzulagen beantragen?
Wenn der andere Elternteil eine unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, gilt für ihn der Erstanspruch und er muss ein Gesuch an die Familienzulagekasse bzw. die Kasse seines Arbeitgebers stellen. Im gegenteiligen Fall informieren Sie die Arbeitslosenkasse darüber, dass Sie Kinder haben, damit Sie zusätzlich zu Ihren Taggeldern einen Zuschlag für Kinder erhalten.
Haben arbeitslose Frauen während des Mutterschaftsurlaubs Anspruch auf einen Zuschlag für Kinder?
Ja, seit dem 1. August 2020 erhalten arbeitslose Frauen mit Anspruch auf einen Zuschlag für Kinder diesen auch während des Mutterschaftsurlaubs. Die Anmeldung muss bei der Ausgleichskasse des Kantons Wallis gestellt werden.
Haben Arbeitslose einen Anspruch auf eine Geburtszulage?
Ja, seit dem 1. August 2020 besteht der Anspruch auf eine Geburtszulage für Arbeitslose, unter der Voraussetzung, dass keine andere Person diesen Anspruch ausüben kann. Der Antrag ist an die Ausgleichskasse des Kantons Wallis zu richten.
Mein Ehepartner oder meine Ehepartnerin hat eine Tätigkeit aufgenommen, deren Einkommen das meine übersteigt. Muss ich dies mitteilen?
Ja, Sie müssen diese Veränderung signalisieren, denn sie kann die Reihenfolge des Anspruchs ändern. Zulagen können in Abhängigkeit der veränderten Bedingungen auch von einer anderen Kasse ausgerichtet werden.
Welche Pflichten habe ich, wenn sich meine Situation verändert?
Sie müssen ihre Familienzulagenkasse über jede Veränderung informieren, welche einen Einfluss auf den Anspruch auf Zulagen haben kann. Bei einer Nichtdeklaration müssen unrechtmässige bezogene Beträge rückerstattet werden.