Militärdienst oder Zivildienst
Wird die Ausbildungszulage während des Militär- oder Zivildienstes aufrechterhalten?
Der Anspruch auf eine Ausbildungszulage bleibt bestehen, wenn der Unterbruch zwischen dem Ende der Ausbildung und dem Ende des Militär-/Zivildienstes nicht mehr als 5 Monate beträgt, unter der Bedingung, dass der Jugendliche seine Ausbildung unmittelbar nach Beendigung des Dienstes fortsetzt.
Beachten Sie: Wenn Ihr Kind einen Militär- oder Zivildienst längerer Dauer absolviert (Durchdiener), besteht kein Anspruch mehr auf eine Ausbildungszulage.
An die CIVAF zu übermittelnde Dokumente:
Senden Sie uns eine Kopie des Marschbefehls sowie eine Bestätigung über den Fortgang der Ausbildung zu.