Patchwork-Familie
Sind Sie eine Patchwork-Familie mit drei oder mehr Kindern?
Falls Sie mit Ihren Kindern im Wallis im gleichen Haushalt leben, verheiratet oder nicht, und Sie den Zuschlag von CHF 108.- ab dem 3. Kind (≤ 2024 = CHF 100.-) nicht erhalten, können Sie bei der Familienzulagekasse einen Antrag für das jüngste Kind stellen.
Welche Bedingungen müssen für die Zusatzleistung erfüllt sein ?
Die Patchwork-Familie muss mindestens drei Kinder haben. Alle Familienmitglieder müssen den gleichen Wohnsitz haben und im gleichen Haushalt im Wallis leben.
Die Zahlung erfolgt einmal jährlich zum Beginn des nachfolgenden Jahres.
Der kasse, zustandig für das jungste kind:
- Wohnsitzbestätigung: Jedes Jahr am Ende des Jahres müssen Sie uns die Wohnsitzbestätigung zusenden, welche bescheinigt, dass alle Familienmitglieder im gleichen Haushalt leben. Wir benötigen zu jedem Jahresende eine Wohnsitzbestätigung für sämtliche Kinder. Somit können wir überprüfen, ob die Familie im selben Haushalt lebt.
- Ausbildungsbestätigung: Bei Kindern in Ausbildung müssen Ausbildungsbestätigungen derjenigen Kinder eingereicht werden, welche nicht bereits Zulagen unserer Kasse erhalten. Die Zahlung erfolgt einmal jährlich.