Rechte und Arten von Zulagen

Welche Arten von Zulagen gibt es ?

Art Bemerkung
Geburts- oder Adoptionszulage  
Kinderzulage  von 0 bis 16-jährig
Ausbildungszulage ab Ausbildungsbeginn Sekundarstufe II bis zum Ende der Ausbildung, jedoch maximal bis 25-jährig
Zulage für ein Kind mit Handicap 16- bis 20-jährig

Wer hat Anspruch auf Familienzulagen?

Es gilt folgende Reihenfolge beim Anspruch (Anspruchskonkurrenz) :

  • die Person, die eine unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt.
  • die Person, welche die elterliche Sorge hat oder bis zur Mündigkeit des Kindes hatte;
  • die Person, bei der das Kind überwiegend lebt oder bis zu seiner Mündigkeit lebte;
  • die Person, auf welche die Familienzulagenordnung im Wohnsitzkanton des Kindes anwendbar ist;
  • die Person mit dem höheren AHV-pflichtig Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit;
  • die Person mit dem höheren AHV-pflichtigen Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.

Wenn beide Elternteile erwerbstätig sind, werden die Familienzulagen an die prioritäre Person ausgerichtet. Wenn der zweite Elternteil in einem anderen Kanton arbeitet, wo die Familienzulagen vom Gesetz her höher sind, hat er Anspruch auf einen Differenzzuschlag.

Welche Beträge gelten in den anderen Kantonen ?