Einen unbezahlten Urlaub melden
Wenn ich einen unbezahlten Urlaub nehme, habe ich dann noch Anspruch auf Familienzulagen?
Wenn Sie einen unbezahlten Urlaub antreten, werden Ihnen die Familienzulagen für den laufenden Monat sowie die drei Folgemonate ausbezahlt.
Was passiert während diesem laufenden Monat und den drei Folgemonaten?
Die Familienzulagen werden für den laufenden Monat sowie für die drei folgenden Monate ausbezahlt, wenn:
- Das Jahreseinkommen trotzdem mindestens CHF 7'350.- erreicht.
- Die Arbeit nach dem unbezahlten Urlaub erneut beim gleichen Arbeitgeber aufgenommen wird.
Wenn Ihr Anspruch auf Familienzulagen erlischt, muss der andere Elternteil den Antrag an die Kasse seines Arbeitgebers richten. Falls er/sie nicht erwerbstätig ist, muss seine/ihre Anmeldung als Nichterwerbstätige/r bei der Ausgleichskasse des Kantons Wallis erfolgen.
Wie wird ein unbezahlter Urlaub gemeldet?
Sie müssen uns diesen auf der Liste der Begünstigten oder via Online-Formular mitteilen, jedoch nur dann, wenn der unbezahlte Urlaub länger dauert als 3 Monate. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob nach dem Urlaub die Wiederaufnahme der Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber vorgesehen ist.